Aussteller-Anmeldung und Tischplan

Geben Sie bitte bei Ihrer Anmeldung an, welche Tische Sie wünschen. Sollten keine Tische angegeben werden buchen wir für Sie die Ausstellerfläche.
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Unteres Foyer

Oberes Foyer

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden!

Bitte beachten Sie Ihre Angaben in der Rubrik (Was biete ich an), diese sollte komplett ausgefüllt sein. Die Angaben die Sie dort eintragen werden auf das Online Ausstellerformular übernommen. Zu jeder Tischreservierung müssen 10 € Kaution bezahlt werden, die Sie im Anschluss an die Börse (frühestens ab 16:00 Uhr, beim sauberen Verlassen des Börsenstandes) wieder erhalten. Zum sauberen Verlassen zählt auch das mitnehmen des Abfalles. Bitte beachten Sie, dass das mitführen eines Zuchtbuches auch für Ausländische Aussteller vorgeschrieben ist. Die Tischgebühren sind nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Unsere Bankverbindung wir Ihnen per E Mail mitgeteilt.

Zu jeder Reservierung dürfen maximal zwei Personen als Verkäufer, zum Aufbau ab 7:00 Uhr in die Halle. Für diese zwei Personen ist der Eintrittspreis im Tischpreis enthalten. Bei einem Tisch ist nur eine Person inklusive, die zweite Person muß den Eintritt in Höhe von 8 € bezahlen.

Wenn der Standplatz 60 Minuten vor dem offiziellen Beginn (also bis 8:30 Uhr) noch nicht bezogen ist und keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, verfällt die Standgebühr. Der Standplatz wird an andere Interessenten vergeben und es besteht kein Anspruch des Ausstellers mehr auf seine Reservierung. Es erfolgt keine Rückerstattung der Tischgebühren bei Nichterscheinen oder Absage der Tische. Bei späterem Erscheinen werden wir uns bemühen, noch einen geeigneten Standplatz zu organisieren. Dafür übernehmen wir aber keine Garantie.

Achtung Giftschlangen und Skorpione aus den Gattungen Androctonus, Leiurus, Nebo, Tityus und Hottentotta dürfen nicht angeboten werden.

Alle Papiere sowie bei Gewerblichen Anbietern das Zuchtbuch mit Papieren müßen am Tag der Veranstaltung vor Ort sein.

Mit dem Absenden der Bestellung erkenne ich die Börsenordnung an.
Bitte wählen Sie für welchen Börsentermin Sie sich anmelden möchten.
Geben Sie bitte hier an, ob Sie privater oder gewerblicher Anbieter sind.
Sollten Sie gewerblich mit lebenden Tieren handeln, so benötigen Sie die Sachkunde mit Qualifikation gemäß § 11 Tierschutzgesetz! Privatanbieter brauchen diese nicht.
Sollten Sie ein gewerblicher Anbieter sein, so ist dieses Feld ein Pflichtfeld!
Sollten Sie hier Ihre Internetadresse eintragen, werden Sie auf Wunsch als Anbieter von uns auf Ihre Seite verlinkt! (kurze Mail und evtl. Ihr Banner zusenden)
Geben Sie hier bitte die Anzahl der Tische an, die Sie reservieren möchten (pro Tisch ca. 160x80cm - 28,- Euro) 12 Tische max. pro Anbieter! (ab 3 Tischen zählen Sie als gewerblicher Anbieter)

* Demnächst können Sie sich Ihre Tische und deren Stellplatz aussuchen.
Ihre Tischreservierung ist umgehend nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zahlbar. Spätetestens jedoch 10 Tage vor dem Börsentermin. Reservierungen die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt sind, sind nicht mehr verbindlich. Die reseriverten Tische werden dann anderweitig vergeben. Eine Barzahlung am Börsentag ist nicht mehr möglich ! Bitte beachte Sie, dass genutzte Präsentationsfläche neben den Tischen als Ausstellerfläche (Tisch) zählt und entsprechend berechnet werden muss.
Geben Sie bitte hier an, auf welcher Etage Sie ausstellen möchten.
Bitte wählen ob Sie an Ihrem Tisch Strom benötigen. Mehrfachstecker und Verlängerungen müssen von Ihnen mitgebracht werden.
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GESETZLICHE VORGABEN bzgl. Gifttiere im SAARLAND

Seit dem 18. Januar 2024 gelten im Saarland gesetzliche Regeln zur nicht gewerblichen Haltung "gefährlicher" Tiere. Diese betreffen Tiere, welche aufgrund ihrer Körperkraft, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder Tiere erheblich verletzen oder sogar töten können.

Hier ein Auszug für die auf der Terraristikbörse Saar relevanten Arten aus dem Amtsblatt des Saarlandes:

1. alle Arten der Ordnung Krokodile (Crocodylia)

2. alle Arten der Familie der Warane (Varanidae), die eine Gesamtlänge von mehr als 2 m erreichen können

3. alle Arten der Familie der Riesenschlangen, die eine Länge von mehr als 3 m erreichen können, insbesondere — Dunkler Tigerpython (Python bivittatus), — Heller Tigerpython (Python molurus), — Nördlicher Felsenpython (Python sebae), — Südlicher Felsenpython (Python natalensis), — Netzpython (Malayopython reticulatus; Syn. Malayopython reticulatus, Python reticulatus, Broghammerus reticulatus), — Neuguinea-Amethystpython (Simalia amethistina, Syn. Morelia amethistina), — Seram-Python (Simalia clastolepis, Syn. Morelia clastolepis), — Australischer Amethystpython (Simalia kinghorni, Syn. Morelia kinghorni), — Halmahera-Python (Simalia tracyae, Syn. Morelia tracyae), — Papuapython, auch Papua-Olivpython (Apodora papuana, Syn. Liasis papuana), — Große Anakonda (Eunectes murinus), — Gelbe Anakonda (Paraguay-Anakonda, Eunectes notaeus), — Kuba-Schlankboa (Epicrates angulifer, Syn. Chilabothrus angulifer), — Abgottschlange (Boa constrictor)

4. alle Arten Giftschlangen der Familien der Giftnattern (Elapidae), Vipern (Viperidae) und Erdvipern (Atractaspidinae) sowie die Gattungen Dispholidus und Thelotornis

5. aus der Familie der Nattern (Colubridae) die Tigernatter (Rhabdophis tigrinus).

Wirbellose (Invertebrata)

1. alle medizinisch relevanten Arten der Spinnen, insbesondere die Arten der Gattungen Atrax, Hadronyche, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria, Sicarius, Trechona, Macrothele, Poecilotheria

2. alle Arten der Skorpione, die über ein für den Menschen gefährliches Gift verfügen, insbesondere die Arten der Gattungen Buthus, Mesobuthus, Parabuthus, Hottentotta, Compsobuthus, Lychas, Orthochirus, Urodacus, Uroplectes, Vaejovis, Bothriurus, Buthotus, Androctonus, Tityus, Leiurus, Centruroides, Nebo und Hemiscorpius

3. Weichtiere, die über ein für den Menschen gefährliches Gift verfügen, insbesondere alle Arten der Gattung der Blaugeringelten Kraken (Hapalochlaena) sowie der Gattung der Kegelschnecken (Conus).
Die gültige Verordnung im Amtsblatt des Saarlandes können Sie hier herunterladen.
Hier steht der in der Anmeldung übermittelte Text des Ausstellers
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